Zertifiziert nach Druckgeräterichtlinie

Die additive Fertigung bietet enorme Vorteile zur Herstellung komplexer Geometrien, zur Funktionsintegration oder im Leichtbau. Auch druckbelastete Bauteile gemäß Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU können im Laser Powder Bed Fusion Verfahren herstellt werden.

Additiv gefertigte Druckgeräte finden beispielsweise Anwendung als Gehäuseteile für Pumpen und Armaturen oder als hochkompakte Wärmeübertrager. Auch komplexe Rohrleitungen oder sonstige Strömungsführende Komponenten unter Druckbelastung können hergestellt werden.

Druckgeräte, die über 3D-Druck hergestellt werden, unterliegen ebenso wie alle anderen Druckgeräte den Bestimmungen der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU und erfordern somit die entsprechende Zertifizierung.

 

 

TÜV Zertifikat

Als weltweit erster Metall 3D-Druck Dienstleister hat Rosswag Engineering diese Zertifizierung vom TÜV SÜD erhalten und kann Druckgeräte aus 1.4404 für Kunden herstellen.


 

 

 

 

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